B1 oder B2 für die Einbürgerung: Was gilt jetzt?

✓ Einbürgerung · B1 · B2 · §10 StAG · Sprachnachweis
Schnelle Antwort

Für die Einbürgerung in Deutschland reicht in der Regel B1 — das schreibt §10 Abs. 1 Nr. 6 StAG vor. B2 ist nur in bestimmten Sonderfällen nötig. Wer bereits ein B2 oder höheres Zertifikat hat kann unter Umständen früher eingebürgert werden.

Wichtig: Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Behörde leicht variieren. Immer vorab bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde nachfragen.

Autor Stefan Richter — Berater für Sprachzertifikate und Deutschprüfungen in Deutschland. Inhaltlicher Fokus auf legale Optionen, anerkannte Anbieter und offizielle Prüfungswege für B1 und B2.
Redaktionelle Prüfung Text geprüft auf sachliche Richtigkeit auf Basis des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) Stand Juni 2026.
Letzte Aktualisierung Juni 2026

Die Frage B1 oder B2 für die Einbürgerung stellt sich viele Menschen die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten. Die kurze Antwort: In den meisten Fällen reicht B1. Was genau das Gesetz vorschreibt, wann B2 nötig ist und welche Zertifikate akzeptiert werden erfährst du hier. Alle Infos zum B1 Zertifikat findest du auf unserer Seite zum B1 Zertifikat für Einbürgerung.

Was sagt §10 StAG zum Sprachnachweis?

Gemäß §10 Abs. 1 Nr. 6 StAG muss der Antragsteller ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Als ausreichend gilt in der Regel das Niveau B1 — mündlich und schriftlich. Das Gesetz schreibt explizit vor dass beide Teile bestanden sein müssen.

„Über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, wer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt.»

§10 Abs. 4 Satz 1 StAG

Das bedeutet: Ein B1 Zertifikat bei dem nur der mündliche Teil bestanden wurde reicht nicht aus. Beide Teile — schriftlich und mündlich — müssen auf B1-Niveau liegen.

B1 vs B2 für die Einbürgerung im Überblick

SituationErforderliches NiveauAufenthalt
Reguläre EinbürgerungB15 Jahre
Ehegatte eines deutschen StaatsbürgersB13 Jahre
Besondere IntegrationsleistungenC1 empfohlen3 Jahre (Turboeinbürgerung — aktuell in Prüfung)
Deutschsprachiger SchulabschlussKein Zertifikat nötig5 Jahre
Gesundheitliche EinschränkungenAusnahme möglich5 Jahre

Wann wird B2 für die Einbürgerung nötig?

B2 ist für die reguläre Einbürgerung nicht vorgeschrieben. Es gibt jedoch Situationen wo B2 relevant wird:

Turboeinbürgerung

Wer nach 3 Jahren eingebürgert werden möchte braucht besondere Integrationsleistungen — darunter oft C1-Kenntnisse. Die Turboeinbürgerung steht aktuell zur Diskussion.

Freiwillig für bessere Chancen

Ein B2 oder C1 Zertifikat stärkt den Antrag und zeigt höhere Integration — auch wenn B1 gesetzlich ausreicht.

Einzelne Bundesländer

Manche Behörden wünschen höhere Sprachnachweise — vorab bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde nachfragen.

Arbeit & Anerkennung parallel

Wenn du gleichzeitig B2 für Arbeit oder Anerkennung brauchst lohnt sich das höhere Zertifikat doppelt.

Wann braucht man gar kein Sprachzertifikat?

  • Mindestens 9. Klasse an einer deutschen Schule mit Note „ausreichend» in Deutsch
  • Abschluss einer deutschsprachigen Berufsausbildung
  • Abschluss eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland
  • Körperliche, geistige oder seelische Erkrankung die das Erlernen verhindert (§10 Abs. 6 StAG)
  • Kinder unter 16 Jahren — altersgerechte Sprachentwicklung reicht

Welches B1 Zertifikat wird für die Einbürgerung akzeptiert?

TELC Deutsch B1

Deutschlandweit anerkannt. Standard für Einbürgerungsverfahren. Viele Prüfungszentren und häufige Termine.

Goethe-Zertifikat B1

Deutschlandweit anerkannt. Etwas teurer aber hohe internationale Akzeptanz.

ÖSD Zertifikat B1

Von den meisten Behörden akzeptiert. Günstigste Option — vorab bei der Einbürgerungsbehörde bestätigen.

DTZ B1

Für Integrationskurs-Absolventen. Nicht überall als allgemeiner Einbürgerungsnachweis akzeptiert — vorab klären.

💬 Unsicher welches Zertifikat du für deine Einbürgerung brauchst?

Schreib uns per WhatsApp — wir helfen dir den richtigen Anbieter und nächsten Termin zu finden.

💬 Jetzt kostenlos per WhatsApp beraten lassen ✉️ Per E-Mail schreiben

Antwort meist innerhalb von 24 Stunden · Beratung ohne Verpflichtung

Häufige Fragen: B1 oder B2 für die Einbürgerung?

Reicht B1 für die Einbürgerung aus?

+
Ja — gemäß §10 Abs. 1 Nr. 6 StAG ist B1 der gesetzlich vorgeschriebene Mindestnachweis für die reguläre Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt. Beide Teile — schriftlich und mündlich — müssen auf B1-Niveau liegen.

Hilft ein B2 Zertifikat bei der Einbürgerung?

+
Ein höheres Zertifikat schadet nie — es zeigt höhere Integration. Für die reguläre Einbürgerung nach 5 Jahren ist B2 jedoch nicht vorgeschrieben. B2 oder C1 kann bei der Turboeinbürgerung nach 3 Jahren relevant werden.

Wird ÖSD B1 für die Einbürgerung akzeptiert?

+
Von den meisten deutschen Einbürgerungsbehörden ja — aber nicht überall. Vorab bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bestätigen lassen ob ÖSD akzeptiert wird.

Was passiert wenn ich beim schriftlichen Teil unter B1 liege?

+
Das Zertifikat reicht dann nicht aus — §10 StAG verlangt ausdrücklich B1 in mündlicher UND schriftlicher Form. Du musst die Prüfung wiederholen bis beide Teile auf B1-Niveau bestanden sind.

Wie lange dauert es vom B1 Kurs bis zur Einbürgerung?

+
Das Zertifikat bekommst du 4 bis 8 Wochen nach der Prüfung. Die Einbürgerungsbehörde braucht dann je nach Bundesland 6 bis 18 Monate für die Bearbeitung. Frühzeitig alle Dokumente vollständig einreichen beschleunigt den Prozess.
Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Stand des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) im Juni 2026. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Einbürgerungsbehörde variieren. Frag immer direkt bei der zuständigen Stelle nach.