Für die Einbürgerung in Deutschland brauchst du unter anderem: gültigen Reisepass, Aufenthaltstitel, B1 Sprachzertifikat, Einbürgerungstest-Bescheinigung, Einkommensnachweise und Geburtsurkunde. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland.
Wichtig: Unvollständige Anträge bleiben oft monatelang liegen. Alle Dokumente vollständig einreichen — besonders das B1 Zertifikat als beglaubigte Kopie oder Original.
Wer die Einbürgerung in Deutschland beantragt, braucht eine vollständige Dokumentenmappe — sonst bleibt der Antrag monatelang liegen. Zu den wichtigsten Unterlagen gehört das B1 Sprachzertifikat. Auf unserer Seite zum B1 Zertifikat für Einbürgerung findest du alle Infos zum Sprachnachweis. In diesem Artikel bekommst du die vollständige Übersicht aller Dokumente.
Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung
Gemäß §10 StAG haben Ausländer die seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben einen Anspruch auf Einbürgerung — wenn sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 27. Juni 2024 ist auch die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit möglich.
Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. In besonderen Fällen (z.B. Ehegatte eines Deutschen) auch 3 Jahre möglich.
Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau — nachgewiesen durch ein anerkanntes Zertifikat oder gleichwertige Qualifikation.
Du musst deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können — ohne staatliche Hilfe (Ausnahmen möglich).
Nachweis von Kenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung — durch den Einbürgerungstest „Leben in Deutschland» (33 Fragen, 25 €).
Vollständige Dokumenten-Checkliste
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Gültiger Reisepass | Original aus dem Herkunftsland — mit beglaubigter Übersetzung wenn nicht auf Deutsch |
| Aufenthaltstitel | Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU oder Freizügigkeitsbescheinigung |
| B1 Sprachzertifikat | Original oder beglaubigte Kopie — nur von anerkannten Anbietern (TELC, Goethe, ÖSD, DTZ) |
| Einbürgerungstest-Bescheinigung | „Leben in Deutschland» Test — 33 Fragen, mind. 17 richtig |
| Geburtsurkunde | Mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche |
| Einkommensnachweise | Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate oder Steuerbescheid |
| Lückenloser Lebenslauf | Vom Schulbeginn bis heute — jede Lücke muss erklärt werden |
| Heiratsurkunde (falls verheiratet) | Mit beglaubigter Übersetzung |
| Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung | Seit 27.06.2024 erweitertes Bekenntnis Pflicht |
| Antragformular der Einbürgerungsbehörde | Je nach Bundesland unterschiedlich — vorab bei der zuständigen Behörde anfragen |
📌 Wichtiger Hinweis zu Übersetzungen
Alle ausländischen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Die Einbürgerungsbehörde akzeptiert keine privaten Übersetzungen. Reiche immer beglaubigte Kopien ein — niemals Originale verschicken.
Das B1 Zertifikat für die Einbürgerung
Das B1 Sprachzertifikat ist eines der wichtigsten Dokumente im Einbürgerungsverfahren. Nur Zertifikate von anerkannten Prüfstellen werden akzeptiert:
Deutschlandweit anerkannt. Standard für Einbürgerungsverfahren. Viele Prüfungszentren und häufige Termine.
Deutschlandweit anerkannt. International bekannt. Weniger Prüfungszentren in Deutschland als TELC.
Von den meisten Behörden anerkannt. Günstigste Option. Vorab bei der Einbürgerungsbehörde bestätigen.
Hauptsächlich für Integrationskurs-Absolventen. Nicht überall als allgemeiner Einbürgerungsnachweis anerkannt.
Das B1 Zertifikat muss als Original oder beglaubigte Kopie eingereicht werden. Zertifikate die nicht auf Deutsch ausgestellt sind brauchen eine beglaubigte Übersetzung.
Wann braucht man kein B1 Zertifikat?
Es gibt Ausnahmen von der B1 Pflicht nach §10 Abs. 4 StAG:
- Mindestens 9. Klasse an einer deutschen Schule mit Note „ausreichend» in Deutsch
- Erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Berufsausbildung
- Erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland
- Gesundheitliche Einschränkungen die das Erlernen der Sprache verhindern
- Kinder unter 16 Jahren — altersgerechte Sprachentwicklung reicht
- Bereits ein B2 oder höheres Zertifikat — B1 nicht mehr nötig
Was kostet die Einbürgerung?
| Position | Kosten ca. |
|---|---|
| Einbürgerungsgebühr | 255 € pro Person |
| Minderjährige Kinder | 51 € pro Kind |
| Einbürgerungstest | 25 € |
| B1 Sprachprüfung | 100 – 255 € je nach Anbieter |
| Beglaubigte Übersetzungen | Variiert je nach Dokument und Sprache |
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