Ja — eine B1 Prüfung Förderung vom Jobcenter ist möglich. Wer arbeitssuchend gemeldet ist oder Bürgergeld bezieht kann über einen Integrationskurs oder Berufssprachkurs (DeuFöV) Kurs und Prüfung kostenlos erhalten.
Wichtig: Die Förderung ist nicht automatisch — du musst einen Berechtigungsschein beantragen. Ohne diesen ist eine Teilnahme am geförderten Kurs nicht möglich.
Wer ein B1 Prüfung Förderung vom Jobcenter erhalten möchte, hat in Deutschland mehrere Möglichkeiten. Kurs und Prüfungsgebühr können vollständig übernommen werden — wenn die Voraussetzungen stimmen. Wer selbst zahlen muss findet alle Kosten auf unserer Seite zu den B1 Zertifikat Kosten.
Wer kann eine Förderung für die B1 Prüfung bekommen?
Wer bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitssuchend gemeldet ist kann einen Berufssprachkurs inklusive Prüfung kostenlos erhalten.
Wer Bürgergeld bezieht hat Anspruch auf Förderung durch das Jobcenter. Der Kurs kann auch zur Pflicht gemacht werden.
Migranten und Geflüchtete mit bestimmten Aufenthaltstiteln können am BAMF-Integrationskurs bis B1 inkl. Prüfung kostenlos teilnehmen.
Auch Berufstätige mit niedrigem Einkommen können Berufssprachkurse kostenlos erhalten wenn Arbeitsagentur oder Jobcenter eine Berechtigung ausstellen.
Welche Förderarten gibt es?
| Förderart | Zuständig | Zielgruppe | Kostenübernahme |
|---|---|---|---|
| Integrationskurs (BAMF) | BAMF | Migranten, Geflüchtete, EU-Bürger | Kurs bis B1 + Prüfung (DTZ) |
| Berufssprachkurs (DeuFöV) | Jobcenter / Arbeitsagentur | Arbeitssuchende, Bürgergeld-Empfänger | Kurs + Prüfung kostenlos |
| Bildungsgutschein | Agentur für Arbeit | Arbeitssuchende mit Qualifizierungsbedarf | Kurs + Prüfung + ggf. Fahrtkosten |
| Arbeitgeber-Förderung | Arbeitgeber / BAMF | Beschäftigte im Betrieb | 50% Rückerstattung bei Bestehen möglich |
📌 Wichtiger Hinweis zu Berufssprachkursen
Das BAMF hat die Förderung für A2- und B1-Berufssprachkurse vorübergehend eingeschränkt. Aktuelle Verfügbarkeit immer direkt bei Jobcenter oder Arbeitsagentur erfragen.
Wie beantrage ich die Förderung? Schritt für Schritt
Melde dich bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter und bitte um ein Beratungsgespräch zur Sprachförderung.
Im Gespräch wird geprüft ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Genehmigung erhältst du einen Berechtigungsschein oder Bildungsgutschein.
Mit dem Berechtigungsschein kannst du bei einem zugelassenen Bildungsträger einen passenden Kurs buchen — inklusive Prüfung.
Der Kurs schließt mit einer offiziellen Prüfung ab. Das Zertifikat wird nach Bestehen ausgestellt.
Was wird übernommen — und was nicht?
Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Lernmaterialien (je nach Maßnahme), Fahrtkosten (in manchen Fällen), Kinderbetreuungskosten (beantragbar).
Lernmittel die aus dem Regelbedarf gedeckt werden müssen, private Sprachkurse ohne AZAV-Zulassung, Kurse bei nicht zugelassenen Trägern.
💬 Keine Förderung möglich oder zu lange Wartezeit?
Wir helfen dir den schnellsten Weg zum B1 Zertifikat zu finden — mit oder ohne Förderung.
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