B1 Prüfung kostenlos: Gibt es Förderung vom Jobcenter?

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Schnelle Antwort

Ja — eine B1 Prüfung Förderung vom Jobcenter ist möglich. Wer arbeitssuchend gemeldet ist oder Bürgergeld bezieht kann über einen Integrationskurs oder Berufssprachkurs (DeuFöV) Kurs und Prüfung kostenlos erhalten.

Wichtig: Die Förderung ist nicht automatisch — du musst einen Berechtigungsschein beantragen. Ohne diesen ist eine Teilnahme am geförderten Kurs nicht möglich.

Autor Stefan Richter — Berater für Sprachzertifikate und Deutschprüfungen in Deutschland. Inhaltlicher Fokus auf legale Optionen, anerkannte Anbieter und offizielle Prüfungswege für B1 und B2.
Redaktionelle Prüfung Text geprüft auf sachliche Richtigkeit zu Förderungsmöglichkeiten durch Jobcenter, Arbeitsagentur und BAMF.
Letzte Aktualisierung Juni 2026

Wer ein B1 Prüfung Förderung vom Jobcenter erhalten möchte, hat in Deutschland mehrere Möglichkeiten. Kurs und Prüfungsgebühr können vollständig übernommen werden — wenn die Voraussetzungen stimmen. Wer selbst zahlen muss findet alle Kosten auf unserer Seite zu den B1 Zertifikat Kosten.

Wer kann eine Förderung für die B1 Prüfung bekommen?

Arbeitssuchend gemeldet

Wer bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitssuchend gemeldet ist kann einen Berufssprachkurs inklusive Prüfung kostenlos erhalten.

Bürgergeld (SGB II)

Wer Bürgergeld bezieht hat Anspruch auf Förderung durch das Jobcenter. Der Kurs kann auch zur Pflicht gemacht werden.

Integrationskurs-Berechtigung

Migranten und Geflüchtete mit bestimmten Aufenthaltstiteln können am BAMF-Integrationskurs bis B1 inkl. Prüfung kostenlos teilnehmen.

Beschäftigte mit niedrigem Einkommen

Auch Berufstätige mit niedrigem Einkommen können Berufssprachkurse kostenlos erhalten wenn Arbeitsagentur oder Jobcenter eine Berechtigung ausstellen.

Welche Förderarten gibt es?

FörderartZuständigZielgruppeKostenübernahme
Integrationskurs (BAMF)BAMFMigranten, Geflüchtete, EU-BürgerKurs bis B1 + Prüfung (DTZ)
Berufssprachkurs (DeuFöV)Jobcenter / ArbeitsagenturArbeitssuchende, Bürgergeld-EmpfängerKurs + Prüfung kostenlos
BildungsgutscheinAgentur für ArbeitArbeitssuchende mit QualifizierungsbedarfKurs + Prüfung + ggf. Fahrtkosten
Arbeitgeber-FörderungArbeitgeber / BAMFBeschäftigte im Betrieb50% Rückerstattung bei Bestehen möglich

📌 Wichtiger Hinweis zu Berufssprachkursen

Das BAMF hat die Förderung für A2- und B1-Berufssprachkurse vorübergehend eingeschränkt. Aktuelle Verfügbarkeit immer direkt bei Jobcenter oder Arbeitsagentur erfragen.

Wie beantrage ich die Förderung? Schritt für Schritt

1
Beratungsgespräch vereinbaren

Melde dich bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter und bitte um ein Beratungsgespräch zur Sprachförderung.

2
Berechtigung oder Bildungsgutschein beantragen

Im Gespräch wird geprüft ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Genehmigung erhältst du einen Berechtigungsschein oder Bildungsgutschein.

3
Kursanbieter auswählen

Mit dem Berechtigungsschein kannst du bei einem zugelassenen Bildungsträger einen passenden Kurs buchen — inklusive Prüfung.

4
Kurs absolvieren und Prüfung ablegen

Der Kurs schließt mit einer offiziellen Prüfung ab. Das Zertifikat wird nach Bestehen ausgestellt.

Was wird übernommen — und was nicht?

✅ Wird übernommen

Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Lernmaterialien (je nach Maßnahme), Fahrtkosten (in manchen Fällen), Kinderbetreuungskosten (beantragbar).

❌ Wird nicht übernommen

Lernmittel die aus dem Regelbedarf gedeckt werden müssen, private Sprachkurse ohne AZAV-Zulassung, Kurse bei nicht zugelassenen Trägern.

💬 Keine Förderung möglich oder zu lange Wartezeit?

Wir helfen dir den schnellsten Weg zum B1 Zertifikat zu finden — mit oder ohne Förderung.

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Häufige Fragen zur B1 Prüfung Förderung

Kann das Jobcenter die B1 Prüfung komplett bezahlen?

+
Ja — wer arbeitssuchend gemeldet ist oder Bürgergeld bezieht kann Kurs und Prüfung kostenlos erhalten. Voraussetzung ist ein Berechtigungsschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.

Was ist der Unterschied zwischen Integrationskurs und Berufssprachkurs?

+
Der Integrationskurs (BAMF) führt bis B1 und richtet sich an Migranten und Geflüchtete. Der Berufssprachkurs (DeuFöV) ist berufsorientiert und richtet sich an Arbeitssuchende oder Beschäftigte. Beide können Kurs und Prüfung abdecken.

Bekomme ich die Förderung auch wenn ich arbeite?

+
In manchen Fällen ja — besonders bei niedrigem Einkommen. Beschäftigte können über die Arbeitsagentur oder das BAMF eine Teilnahmeberechtigung für Berufssprachkurse erhalten. Bei Bestehen der Prüfung sind 50% des Kostenbeitrags rückerstattbar.

Wie lange dauert es bis ich den Berechtigungsschein bekomme?

+
Das variiert je nach Jobcenter und Agentur. Es kann wenige Tage bis mehrere Wochen dauern. Frühzeitig anfragen ist wichtig — besonders wenn du einen festen Prüfungstermin hast.

Was wenn ich keine Förderung bekomme?

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Dann zahlst du die Prüfung selbst. Die Prüfungsgebühr liegt je nach Anbieter zwischen 100 und 255 Euro. Ein Vorbereitungskurs ist optional. Wir helfen dir den günstigsten Weg zu finden.
Hinweis: Förderungsansprüche werden individuell geprüft. Die Verfügbarkeit von Berufssprachkursen kann sich je nach Region und Haushaltslage ändern. Aktuelle Informationen direkt bei Jobcenter oder Agentur für Arbeit erfragen.