§267 StGB: Was passiert bei einem gefälschten B1 Zertifikat?
Wer ein gefälschtes B1-Zertifikat herstellt, verändert oder bewusst als echtes Dokument verwendet, kann sich wegen Urkundenfälschung nach §267 StGB strafbar machen. Das Gesetz sieht für die Grundform eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen gelten höhere Strafrahmen. Gerade bei Sprachzertifikaten kann ein gefälschtes Dokument zusätzlich erhebliche Folgen für … Weiterlesen …